Strafbefehl erhalten - Was tun?
Strafbefehl erhalten? Das sollten Sie jetzt wissen!
Ein Strafbefehl kommt für viele Betroffene überraschend. Statt einer Vorladung zur Gerichtsverhandlung liegt plötzlich ein offizielles Schreiben des Amtsgerichts Frankfurt im Briefkasten – oft verbunden mit einer Geldstrafe, Fahrverbot oder sogar der Entziehung der Fahrerlaubnis. Viele fragen sich dann: Muss ich das akzeptieren? Sollte ich Einspruch einlegen? Und was passiert, wenn ich nichts tue?
In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich erklärt:
- was ein Strafbefehl überhaupt ist,
- wann er erlassen wird,
- welche Folgen drohen,
- wie die Einspruchsfrist funktioniert,
- und wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.
Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Kontaktieren Sie
sofort einen Strafverteidiger.
Ich bin für Mandanten unter meiner Notfallnummer24
Stunden täglich erreichbar.
Was ist ein Strafbefehl?
Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung. Das Amtsgericht (beispielsweise Amtsgericht Frankfurt) entscheidet dabei auf Grundlage der Ermittlungsakte – also ohne persönliche Anhörung des Beschuldigten. Das Strafbefehlsverfahren ist ein schriftliches Verfahren, bei dem nur eine summarische Prüfung stattfindet. Es dient der Verfahrensbeschleunigung und ermöglicht eine Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil.
Die Staatsanwaltschaft beantragt den Strafbefehl beim Amtsgericht, wenn sie den Sachverhalt für ausreichend geklärt hält - ein hinreichender Tatverdacht besteht - und keine öffentliche Hauptverhandlung für erforderlich ansieht.
Ein Strafbefehl kommt typischerweise bei „leichteren“ Straftaten infrage, zum Beispiel:
- Körperverletzung
- Betrug
- Diebstahl
- Beleidigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheit im Verkehr
- Steuerstraftaten
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Der große Unterschied zur klassischen Anklage:
Ohne Einspruch gegen den Strafbefehl, wird der Strafbefehl rechtskräftig – und steht rechtlich einem Urteil gleich.
Welche Strafen können im Strafbefehl enthalten sein?
Ein Strafbefehl kann verschiedene Rechtsfolgen enthalten. Besonders häufig sind:
- Geldstrafen
- Fahrverbote
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Einziehung von Gegenständen oder Geldbeträgen
- Bewährungsstrafen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Die Geldstrafe wird in sogenannten Tagessätzen berechnet.
Beispiel:
40 Tagessätze zu je 50 Euro = 2.000 Euro Geldstrafe
Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der
Tat.
Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes orientiert sich
grundsätzlich am Einkommen.
Bis 90 Tagessätze wird eine Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn keine weitere Strafe im Register eingetragen ist oder keine anderweitige Ausnahme vorliegt.
Warum erhalten viele Menschen einen Strafbefehl?
Das Strafbefehlsverfahren soll Gerichte entlasten und Verfahren beschleunigen. Deshalb wird es häufig eingesetzt.
Für die Justiz hat das Vorteile:
- schnellere Verfahren
- weniger Gerichtstermine
- geringerer Aufwand
Für Betroffene birgt das allerdings Risiken. Denn auch im Strafbefehlsverfahren können Fehler passieren:
- unvollständige Ermittlungen
- falsche Zeugenaussagen
- Missverständnisse
- fehlerhafte rechtliche Bewertungen
- zu hohe Tagessätze
- unverhältnismäßige Strafen
Gerade deshalb sollte ein Strafbefehl niemals ungeprüft akzeptiert werden.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Die wichtigste Frist lautet:
Zwei Wochen ab Zustellung
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Gericht eingehen.
Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der tatsächliche Zustellungszeitpunkt.
Wer die Frist versäumt, hat nur noch sehr eingeschränkte
Möglichkeiten.
Dann wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Wie legt man Einspruch gegen einen Strafbefehl ein?
Der Einspruch muss gegenüber dem Gericht erklärt werden.
Das geht grundsätzlich:
- schriftlich
- oder persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts
- sowie über den Anwalt.
Wichtig ist vor allem die rechtzeitige Einlegung.
Sollte man immer Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten.
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn:
- der Tatvorwurf falsch ist,
- Beweise fehlen,
- die Strafe zu hoch erscheint,
- die Tagessatzhöhe falsch berechnet wurde,
- ein Fahrverbot droht,
- berufliche Konsequenzen zu erwarten sind,
- oder ein Eintrag im Führungszeugnis vermieden werden soll.
Manchmal ist auch ein sogenannter beschränkter Einspruch sinnvoll – etwa nur gegen die Höhe der Geldstrafe.
Andererseits kann ein Einspruch auch Risiken mit sich
bringen.
In der Hauptverhandlung darf grundsätzlich auch eine höhere
Strafe verhängt werden, es gilt kein Verschlechterungsverbot.
Deshalb sollte die Situation immer individuell geprüft werden.
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, kontaktieren Sie umgehend Ihren Strafverteidiger. Ich berate Sie zu Risiken sowie den Vor- und Nachteilen eines Strafbefehls sowie den Aussichten eines Einspruchs.
Denn ein Strafbefehl bietet auch diverse Vorteile: Sollte eine Einstellung oder Freispruch nicht zu erreichen sein, ermöglicht ein Strafbefehl eine Verurteilung ohne eine belastende öffentliche Hauptverhandlung und vermeidet höhere Kosten und spart Zeit.
Was passiert nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl?
Nach einem fristgerechten Einspruch kommt es normalerweise zur Hauptverhandlung vor Gericht.
Dann gilt:
- Zeugen können gehört werden
- Beweise werden geprüft
- der Angeklagte kann sich äußern
- der Sachverhalt wird erneut bewertet
Erst danach entscheidet das Gericht durch Urteil.
In manchen Fällen kann das Verfahren auch eingestellt werden.
Kann ein Anwalt helfen?
Gerade im Strafrecht kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein.
Ein Strafverteidiger kann unter anderem:
- Akteneinsicht beantragen,
- die Beweislage prüfen,
- Fehler erkennen,
- die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen,
- mit Gericht oder Staatsanwaltschaft verhandeln,
- und Sie in der Hauptverhandlung vertreten.
Viele Betroffene wissen ohne Akteneinsicht gar nicht, welche Beweise überhaupt gegen sie vorliegen.
Genau deshalb ist eine frühzeitige Prüfung oft sinnvoll.
Häufige Fehler nach Erhalt eines Strafbefehls
1. Frist versäumen
Die Zwei-Wochen-Frist läuft schnell ab.
Wer zu lange wartet, verliert oft wichtige Möglichkeiten.
2. Nicht reagieren
Viele hoffen, „dass sich die Sache irgendwie erledigt“.
Das passiert nicht.
3. Unüberlegt Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen
Ein Einspruch sollte strategisch geprüft werden.
Nicht jeder Fall profitiert automatisch davon.
4. Geldstrafe unterschätzen
Auch kleinere Strafbefehle können Auswirkungen auf beispielsweise:
- Führungszeugnis,
- Beruf,
- Aufenthaltsstatus,
- Beamtenverhältnis,
- Versicherungen,
- oder Fahrerlaubnis
haben.
Fazit: Strafbefehl ernst nehmen
Ein Strafbefehl ist keine bloße Verwarnung.
Er kann erhebliche rechtliche und persönliche Folgen haben.
Besonders wichtig:
- Fristen beachten
- keine vorschnellen Entscheidungen treffen
- Vorwürfe und Beweise nach Akteneinsicht prüfen lassen
- mögliche Konsequenzen frühzeitig einschätzen
Ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Wer unsicher ist, sollte möglichst früh rechtlichen Rat einholen.
Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Kontaktieren Sie
sofort einen Strafverteidiger.
Ich bin für Mandanten unter meiner Notfallnummer24
Stunden täglich erreichbar.
Strafverteidiger in Frankfurt – Rechtsanwalt Thomas Hardt
Rechtsanwalt Thomas Hardt ist als Strafverteidiger in Frankfurt am Main tätig und vertritt Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt unterstütze ich Sie insbesondere bei:
- Ermittlungsverfahren und Strafanzeigen
- Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen
- Haftbefehlen und Untersuchungshaft
- Vorladungen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
- allgemeinem Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht (z. B. Alkohol, Drogen, Unfallflucht, Verkehrskontrollen)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
Gerade im Strafrecht gilt: Schweigen Sie und holen
Sie frühzeitig anwaltlichen Rat ein.
Viele Fehler entstehen in den ersten Stunden eines
Ermittlungsverfahrens oder unmittelbar nach Erlass eines
Haftbefehls. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie kann
entscheidend für den weiteren Verlauf und den Ausgang des
Verfahrens sein.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder ein Haftbefehl im Raum steht, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger in Frankfurt aufnehmen.
Kontakt – Kanzlei Hardt, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Thomas Hardt
Strafverteidiger in Frankfurt am Main
Telefon: +49 15172488847
E-Mail: hardt@kanzlei-hardt.de
Kanzleisitz: Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main
