Verhalten bei Verkehrskontrollen
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Verkehrskontrolle?
Die meisten Autofahrer geraten irgendwann in eine allgemeine Verkehrskontrolle, doch weiß kaum einer, wie man sich in dieser Situation richtig verhält. Man wird nervös und lässt sich auf einen kurzen Plausch mit dem netten Polizisten ein und schon hat man sich sein eigenes Grab geschaufelt. Anbei finden Sie die wichtigsten Grundregeln, um bestmöglich aus einer allgemeinen Verkehrskontrolle herauszukommen.
1. Schweigen ist Gold!
Nach dem wichtigsten Grundsatz im Strafverfahren - nemo tenetur se ipsum accusare - darf niemand gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Er gibt Ihnen die Freiheit, stets zu schweigen, ohne dass dies zu Ihrem Nachteil ausgelegt wird. Und von diesem Recht sollten sie immer zunächst Gebrauch machen! Lassen Sie sich auf keinen Small-Talk ein, bei denen die Polizisten Ihnen gekonnt Informationen entlocken, die Ihnen später dann möglicherweise vorgeworfen werden. Sie müssen weder Angaben dazu machen, ob Sie alkoholische Getränke zu sich genommen haben, noch ob Sie in der Vergangenheit schonmal Betäubungsmittel konsumiert haben. Sie haben das Recht zu schweigen! Mit solchen Angaben bieten Sie den Polizisten bloß Angriffsfläche. Versuchen Sie nicht, sich zu rechtfertigen. Denn oft sind es gerade diese Angaben, die die eigene Überführung erst ermöglichen!
2. Freundlich bleiben und kooperieren
Bleiben Sie gegenüber den Polizisten freundlich, ohne sich auf Gespräche einzulassen. Machen Sie nur die Pflichtangaben zur Person und zeigen Sie Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere vor. Darüber hinaus beantworten sie keine Fragen und dies können Sie höflich kommunizieren.
3. Mitwirkung
Die Polizei ist berechtigt, den Verbandskasten, das Warndreieck und die Warnwesten zu kontrollieren. Diese müssen Sie auf Aufforderung vorzeigen. Sie ist jedoch im Grundsatz nicht dazu berechtigt, das Fahrzeug zu öffnen und zu durchsuchen! Daneben sind Sie auch nicht zur Teilnahme an weiteren Tests verpflichtet. Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit schützt Sie auch davor, an einem Atemalkoholtest durch "pusten" oder ähnlichen Tests teilnehmen zu müssen. Diesen können und sollten Sie stets verweigern!
Sollten jedoch ausreichend Anhaltspunkte vorliegen, kann die Polizei eine Blutentnahme anordnen. Hier können Sie zwar widersprechen, jedoch dürfen Sie keinesfalls Widerstand leisten!
4. Konsultation eines Rechtsanwalts
Sie haben das Recht, jederzeit einen Anwalt zu konsultieren!
Sollten sich für die Polizisten die Anhaltspunkte verdichten
und Ihnen ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden,
rufen Sie an! Als Rechtsanwalt
und Strafverteidiger stehe ich Ihnen unter meiner
Notfallrufnummer jederzeit zur Seite, während der Kontrolle
oder auch zu einem späteren Zeitpunkt. Eine frühzeitige
Konsultation stellt jedoch die Weichen für eine erfolgreiche
Verteidigung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!
Wenn aus einer Verkehrskontrolle ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren entsteht, sollten Sie frühzeitig einen
erfahrenen
Strafverteidiger in Frankfurt einschalten, um
Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte konsequent zu wahren
Kommt es im Rahmen einer Verkehrskontrolle tatsächlich zu einer
Fahrzeugdurchsuchung oder sogar zu weiteren Maßnahmen
(Beschlagnahmung von Gegenständen, Wohnungsdurchsuchung,
Festnahme und Haftbefehl), gelten besondere rechtliche Regeln.
Ausführliche Hinweise zum richtigen Verhalten und zu Ihren
Rechten finden Sie in meinem Ratgeber zum Verhalten bei einer
polizeilichen Durchsuchung und
bei Festnahmen
und Haftbefehlen.
Strafverteidiger in Frankfurt – Rechtsanwalt Thomas Hardt
Rechtsanwalt Thomas Hardt ist als Strafverteidiger in Frankfurt am Main tätig und vertritt Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt unterstütze ich Sie insbesondere bei:
-
Ermittlungsverfahren und Strafanzeigen
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Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen
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Haftbefehlen und Untersuchungshaft
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Vorladungen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft
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allgemeinem Strafrecht
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Verkehrsstrafrecht (z. B. Alkohol, Drogen, Unfallflucht)
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Betäubungsmittelstrafrecht
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Jugendstrafrecht
Gerade im Strafrecht gilt: Schweigen Sie und holen Sie
frühzeitig anwaltlichen Rat ein.
Viele Fehler entstehen in den ersten Stunden eines
Ermittlungsverfahrens oder unmittelbar nach Erlass eines
Haftbefehls. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie kann
entscheidend für den weiteren Verlauf und den Ausgang des
Verfahrens sein.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder ein Haftbefehl im Raum steht, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger in Frankfurt aufnehmen.
Kontakt – Kanzlei Hardt, Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Thomas Hardt
Strafverteidiger in Frankfurt am Main
Telefon: +49 15172488847
E-Mail: hardt@kanzlei-hardt.de
Kanzleisitz: Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main
