Haftbefehl – Was tun?

Haftbefehl – Was tun? Strafverteidiger in Frankfurt erklärt Ihre Rechte und hilft sofort

Die Untersuchungshaft ist der schwerwiegendste Eingriff des Staates gegenüber einem Beschuldigten. Sie bedeutet nicht nur einen Freiheits- und Kontrollverlust für den Beschuldigten sondern stellt eine äußerste psychische Belastung dar. In dieser Situation erfährt der Beschuldigte oft Gefühle der Hilflosigkeit und Ohnmacht, weshalb ihm häufig jedes Mittel recht erscheint, mit dem er vermeintlich der Untersuchungshaft entkommt - wie bspw. ein Geständnis. Doch wie verhält man sich in dieser Situation richtig?

Haftbefehl oder Festnahme in Frankfurt und Umgebung? Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger.
Ich bin für Mandanten unter meiner Notfallnummer 24 Stunden täglich erreichbar.

Sofort handeln: Strafverteidiger in Frankfurt kontaktieren

Wie immer gilt: Es sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden, um so die Weichen zu stellen für eine erfolgreiche Verteidigung und mögliche Entlassung aus der Untersuchungshaft. Fürchtet der Beschuldigte eine Inhaftierung aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens, sollte er idealerweise schon im Voraus einen Strafverteidiger kontaktieren und sich beraten lassen. Im Falle einer Festnahme weiß er sich in guten Händen und kann selbst oder durch Angehörige oder Freunde den Anwalt über Haftbefehl und Festnahme in Frankfurt informieren. Gerne berate ich Sie als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Frankfurt zu diesem strafrechtlichen Thema.

Wird ein Beschuldigter aufgrund eines bestehenden Haftbefehls in Frankfurt festgenommen, ist er unverzüglich dem zuständigen Richter, spätestens aber am nächsten Tag zumindest dem nächsten Amtsgericht vorzuführen. Auch bei einer vorläufigen Festnahme - wenn also noch kein Haftbefehl besteht - ist er unverzüglich und spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorzuführen. Dort wird der Beschuldigte mit dem Vorwurf bekannt gemacht und er erhält die Gelegenheit sich zu äußern. Wird in Frankfurt am Main ein Haftbefehl verkündet oder erlassen, erfolgt die Vorführung in der Regel vor dem Haftrichter beim Amtsgericht Frankfurt am Main. Spätestens am Tag nach der Festnahme muss der Beschuldigte dem Richter vorgeführt werden. Gerade in dieser Situation ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger in Frankfurt einzuschalten

Sodann wird über den Erlass oder Fortbestand des Haftbefehls und dessen Vollzug verhandelt. Dies ist ein entscheidender Zeitpunkt, der maßgeblichen Einfluss sowohl für die Frage der Untersuchungshaft aber auch das spätere Strafverfahren hat. Es ist von größter Wichtigkeit, dass der Beschuldigte hier einen qualifizierten, erfahrenen Strafverteidiger seiner Wahl benennt oder Freunde oder Angehörige einen Verteidiger für ihn organisieren. Denn oft reden sich Beschuldigte vor dem Haftrichter um Kopf und Kragen und belasten sich dadurch häufig selbst erheblich und landen dennoch in Untersuchungshaft.

Wenn einer Ihrer Angehörigen festgenommen wurde und dem Haftrichter vorgeführt werden soll, kontaktieren Sie jetzt ihren Strafverteidiger in Frankfurt. Unter meiner Notfallnummer bin ich 24/7 für Mandanten erreichbar.

Voraussetzungen der Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft setzt nach § 112 StPO einen dringenden Tatverdacht voraus, also die hohe Wahrscheinlichkeit, dass derjenige Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat ist. Weiter bedarf es eines Haftgrundes, wobei dieser in der Praxis vornehmlich der Haftgrund der Fluchtgefahr § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO vorliegt. Zuletzt darf der Untersuchungshaft auch nicht der Grundsatz der Unverhältnismäßigkeit entgegenstehen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache oder der Höhe der zu erwartenden Strafe.

Verteidigung gegen einen Haftbefehl

Zum Ablauf: Wenn Sie mich kontaktieren, nehme ich mit dem Beschuldigten an der Haftvorführung teil und berate ihn zu seinen Möglichkeiten. Im Einzelfall kann eine wohlüberlegte Einlassung genügen, um den dringenden Tatverdacht zu entkräften oder den Haftgrund der Fluchtgefahr zu widerlegen. Im Grundsatz gilt jedoch auch vor dem Haftrichter die Regel: Schweigen ist Gold. Nach dem wichtigsten Grundsatz im Strafverfahren - nemo tenetur se ipsum accusare - darf niemand gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Er gibt Ihnen die Freiheit, stets zu schweigen, ohne dass dies zu Ihrem Nachteil ausgelegt wird. Zudem besteht manchmal auch die Möglichkeit der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls (sog. Haftverschonung) nach § 116 StPO gegen Leistung einer Sicherheit (Kaution) oder gegen Auflagen.

Sollte der Haftbefehl erlassen werden bzw. aufrecht erhalten bleiben, nehme ich nach der Haftvorführung für den Mandanten Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Danach besuche ich ihn in der JVA Frankfurt am Main oder anderen Orts und berate ihn zu den Möglichkeiten der Haftprüfung (§ 117 StPO) und Haftbeschwerde (§ 304 StPO). Manchmal kann bspw. die Anmeldung eines Wohnsitzes genügen, um erfolgreich durch eine Haftprüfung die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls zu erreichen.

Wenn ein Freund oder Angehöriger von Ihnen aktuell in Untersuchungshaft sitzt, kontaktieren Sie jetzt Ihren Strafverteidiger in Frankfurt. Unter meiner Notfallnummer bin ich 24/7 für Mandanten erreichbar.


FAQ

Wie lange darf Untersuchungshaft dauern?

Untersuchungshaft darf grundsätzlich nur so lange dauern, wie sie verhältnismäßig ist. Nach sechs Monaten muss das Oberlandesgericht prüfen, ob besondere Gründe für eine Fortdauer bestehen (§ 121 StPO).

Kann ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Haftbefehl nach § 116 StPO außer Vollzug gesetzt werden, etwa gegen Auflagen wie:

  • Meldepflicht
  • Kaution
  • Wohnsitzauflage

Sollte ich vor dem Haftrichter aussagen?

In den meisten Fällen ist es ratsam, zunächstvon seinem Schweigerecht Gebrauch zu machenund sich von einem Strafverteidiger beraten zu lassen.


Strafverteidiger in Frankfurt – Rechtsanwalt Thomas Hardt

Rechtsanwalt Thomas Hardt ist als Strafverteidiger in Frankfurt am Main tätig und vertritt Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Bereichen des Strafrechts – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt unterstütze ich Sie insbesondere bei:

  • Ermittlungsverfahren und Strafanzeigen

  • Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen

  • Haftbefehlen und Untersuchungshaft

  • Vorladungen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft

  • allgemeinem Strafrecht

  • Verkehrsstrafrecht (z. B. Alkohol, Drogen, Unfallflucht, Verkehrskontrollen)

  • Betäubungsmittelstrafrecht

  • Jugendstrafrecht

Gerade im Strafrecht gilt: Schweigen Sie und holen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat ein.
Viele Fehler entstehen in den ersten Stunden eines Ermittlungsverfahrens oder unmittelbar nach Erlass eines Haftbefehls. Eine frühzeitige Verteidigungsstrategie kann entscheidend für den weiteren Verlauf und den Ausgang des Verfahrens sein.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder ein Haftbefehl im Raum steht, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger in Frankfurt aufnehmen.

Kontakt – Kanzlei Hardt, Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Thomas Hardt
Strafverteidiger in Frankfurt am Main

Telefon: +49 15172488847
E-Mail: hardt@kanzlei-hardt.de
Kanzleisitz: Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main