Beispielsweise Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr
(§ 316 StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotene Kraftfahrzeugrennen
(§§ 315b, 315c, 315d StGB) sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis
(§ 21 StVG).